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Rechtsanwalt · Strafverteidigung

Ihr Strafverteidiger in Kiel.

Schnell. Unkompliziert. Verlässlich. Ich vertrete Sie bei sämtlichen vorgeworfenen Straftaten – in jedem Stadium des Verfahrens.

In Kiel. In Schleswig-Holstein. Bundesweit.

15Jahre Erfahrung
24/7Erreichbar bei Haft & Durchsuchung
100 %Verschwiegenheit
KielHoltenauer Straße 3, direkt am Dreiecksplatz

Gesetze sind komplex. Ich erkläre Ihnen Ihr Recht so, dass Sie es verstehen.

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht unter enormem Druck – oft mit der Sorge vor den Konsequenzen für Beruf, Familie und Zukunft. Genau hier setze ich an: Als Ihr Strafverteidiger höre ich Ihnen zu, erkläre Ihnen selbst komplexe Sachverhalte verständlich und kämpfe konsequent für Ihre Rechte.

Ich verteidige Sie in allen Stadien des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsschritt über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Schnell, unkompliziert und verlässlich, in Kiel, in ganz Schleswig-Holstein und bundesweit.

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Meine Leistungen im Strafrecht

Ich vertrete Sie bei sämtlichen vorgeworfenen Straftaten – engagiert, diskret und in jeder Verfahrenslage.

⚖️

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung und allen weiteren Delikten des Strafgesetzbuchs.

🚔

Ermittlungsverfahren

Frühzeitige Verteidigung bei Vorladung, Durchsuchung und Beschlagnahme. Akteneinsicht und Schweigerecht optimal genutzt.

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Sexualstrafrecht

Ich vertrete Sie umfassend bei sämtlichen Vorwürfen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts – diskret, konsequent und mit besonderem Fingerspitzengefühl für die sensible Verfahrenslage.

🚗

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis – Schutz von Führerschein und Freiheit.

💼

Wirtschafts­strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Untreue, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.

🔒

Haftrecht

Schnelles Handeln bei Untersuchungshaft – Haftprüfung, Haftbeschwerde und Antrag auf Außervollzugsetzung.

So läuft Ihre Verteidigung ab

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens sind Sie in guten Händen.

Kontakt

Sie schildern mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Absolut vertraulich.

Akteneinsicht

Ich beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte und prüfe die Beweislage genau.

Strategie

Gemeinsam legen wir das Verteidigungsziel fest und entwickeln die passende Strategie.

Vertretung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – bis zum Abschluss.

Aktuelle Rechtsprechung im Strafrecht

Ich behalte die höchstrichterliche Rechtsprechung für Sie im Blick. Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) mit unmittelbarer Bedeutung für die Strafverteidigung.

BGH · 5. Strafsenat · Beschluss v. 15.01.2025 – 5 StR 434/24 (PM Nr. 060/2025)

Aufhebung einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs nach fehlerhafter Beweiswürdigung

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen, da die Beweiswürdigung zur Schuldfähigkeit einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler aufwies. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei komplexen Schuldfähigkeitsfragen im Sexualstrafrecht.

Pressemitteilung Nr. 060/2025 lesen →
BGH · 1. Strafsenat · Beschluss v. 16.12.2025 – 1 StR 270/24 (PM Nr. 234/2025)

Verurteilungen wegen Betruges im „Diesel-Skandal" rechtskräftig

Der BGH hat die Revisionen mehrerer Angeklagter gegen ihre Verurteilung wegen Betruges in zehntausenden tateinheitlichen Fällen verworfen. Das Verfahren zeigt exemplarisch, wie der BGH bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren die materiell-rechtliche Nachprüfung vollumfänglich vornimmt.

Pressemitteilung Nr. 234/2025 lesen →
BGH · 3. Strafsenat · Beschluss v. 03.04.2025 – StB 8/25

Erledigung des Haftbefehls mit Rechtskraft der Verurteilung

Der BGH stellt klar, dass sich ein Untersuchungshaftbefehl mit Rechtskraft der Verurteilung erledigt – auch dann, wenn er zuvor nach § 116 Abs. 1 StPO außer Vollzug gesetzt war. Eine für die Praxis der Haftverteidigung bedeutsame Klarstellung.

Entscheidungsdatenbank des BGH →

Hinweis: Die dargestellten Entscheidungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Bewertung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ich bin für Sie da!

Sie stehen unter Druck? Zögern Sie nicht – je früher ich in Ihr Verfahren eingebunden bin, desto besser kann ich Sie schützen. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag8.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
Freitag8.30 – 14.00 Uhr
… und nach Vereinbarung

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